Model-Release, Shooting-Vertrag, TFP-Vertrag, TFCD… wie auch immer die Dinger heißen, sie meinen alle das gleiche: Einen Vertrag in dem Fotograf und Model vereinbaren, wem welche Rechte zur Nutzung der Bilder zustehen. Im Internet kursieren eine Menge Vorlagen oder Muster für solche Verträge, die meistens mit gefährlichem Halbwissen erstellt wurden.

Ich behaupte, dass mind. 70% aller solcher Verträge einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht standhalten und vor Gericht als nichtig eingestuft werden würden.

Auch ich habe schon so allerlei Erfahrungen mit solchen Verträgen gemacht. Deswegen habe ich mir mal hier die Mühe gemacht, Euch so komprimiert wie es nur ging, die ganze Thematik mal aufzudröseln. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich und dieser Blogpost keine rechtliche Beratungsleistung darstellt – zu der ich weder befugt noch in der Lage wäre. Im Einzelfall empfehle ich daher dringend einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen!

Wieso brauche ich eigentlich einen Vertrag?

Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass auch mündliche Absprachen / Verträge rechtsgültig wirksam sind. Also selbst wenn Ihr nur mit einem Model per Email oder Telefon Kontakt hattet und dort beispielsweise Shooting-Datum, Ablauf usw. besprochen habt, kann dies schon als eine vertragliche Einigung gelten. Problematisch wird das dann, wenn das Abgesprochene von einer Partei nicht eingehalten wird. Dann steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel lässt sich dann nicht beweisen was tatsächlich abgesprochen wurde.

Aus dem Grund empfiehlt es sich dringend vor jedem Shooting die wesentlichen Eckpunkte schriftlich zu fixieren. Nicht nur aus Beweisgründen wenn abgesprochene Dinge nicht eingehalten wurden, sondern auch um die Regelung der Bildrechte eindeutig festzuhalten.

Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild

Nach deutschem Urheberrecht ist es so, dass dem Fotografen alle Rechte an den von ihm angefertigten Fotografien gehören (§§ 15 ff. UrhG). D.h. er kann entscheiden wie und wo er die Fotos verwenden möchte. Das Model hat erstmal kein Recht diese Fotografien zu nutzen. Dagegen steht aber das Recht am eigenen Bild (gehört zu den Persönlichkeitsrechten). § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) sowie § 823 BGB regeln Folgendes:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Das bedeutet also, dass der Fotograf die Fotos erst veröffentlichen, verwenden oder verwerten darf, wenn das Model ihm die ausdrückliche Genehmigung für gegeben hat. Verweigert das Model die Einwilligung ganz oder nur für eine bestimmte Nutzungsart, ist es dem Fotografen nicht gestattet, diese Fotos zu verwenden. Tut er es dennoch, verletzt er das Recht des Models am eigenen Bild und kann daraus auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Diese Einwilligung zur Nutzung der Fotos unterschreibt das Modell in einem Model Release. Bei der Aufsetzung bzw. Formulierung von solchen Verträgen gibt es allerdings einige Fallstricke.

Was muss alles in das Model-Release?

Die Freigabeerklärung

Es sollte möglichst detailliert festgehalten werden, um welche Art von Aufnahmen es sich handelt, und für welchen konkreten Verwendungszweck der Fotograf diese nutzen will. Also beispielsweise eine nicht-kommerzielle oder eine kommerzielle Nutzung. Auch hier sollte so konkret wie möglich spezifiziert werden, zum Beispiel in welchen Medien die Fotos benutzt werden dürfen. Auch inhaltliche Beschränkungen sollten formuliert werden. Zum Schutz des Models wäre hier zum Beispiel zu nennen, dass die Aufnahmen in keinem diffamierenden oder pornographischen Zusammenhang genutzt werden dürfen.

Eine solche Einwilligung kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Als Fotograf sollte man daher eine unwiderrufliche und zeitlich unbegrenzte Einwilligung einholen.

Vergütungsvereinbarungen

Hier gibt es grundsätzlich zwei Arten einer Vergütung für das Modell. Zum einen kann das Modell einen vorher festgelegten Geldbetrag erhalten. Zum anderen kann die Vergütung auch eine bestimmte Anzahl von Bildern oder Abzügen sein, die das Model entsprechend nutzen darf. Bei einer Vergütung mit einem Geldbetrag entsteht dem Model nicht automatisch das Recht zur Nutzung der Fotos. Im Profi-Bereich ist es tatsächlich auch nicht üblich. Modelle, die für große Kampagnen gebucht werden, erhalten eine entsprechende Vergütung als Geldbetrag und damit sind alle Ansprüche abgegolten. Deswegen sind freie Arbeiten für Agentur-Modelle auch so wichtig, da sie ja trotzdem Bildmaterial für ihr Portfolio benötigen.
Empfehlenswert ist, sich den Erhalt der Vergütung in Geld auch schriftlich vom Modell quittieren zu lassen.

Nutzungsrechte des Models

Es sollte im Vertrag auch ein Passus zu finden sein, in dem die Nutzungsrechte der Fotos für das Model geregelt sind. Erfolgt keine Regelung, so ist es dem Model nicht gestattet, diese Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden: diese auf der eigenen Internetseite zu präsentieren oder an andere Agenturen weiterzugeben wäre dann unzulässig. Handelt es sich um eine freie Arbeit oder ein Testshooting, sollte sich jedes Model mindestens Nutzungsrechte zur Verwendung im Sinne der Eigenwerbung sichern.

Altersabklärung

Modelle die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, können kein Model-Release unterzeichnen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind. Hier müssen dann die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund ebenfalls unterzeichnen, damit der Vertrag Rechtsgültigkeit erlangt.

Darüber hinaus müssen natürlich auch die Kontaktdetails von Model und Fotograf festgehalten werden, der Gegenstand der Aufnahmen (also Ort, Zeit etc..).


Ihr merkt also, das Thema Model-Release ist sehr komplex. Ich persönlich halte nicht viel von den vielen verfügbaren Muster-Verträgen im Internet. Diese sind meistens nur unzureichend. Ich persönlich nutze eine leicht abgewandelte bzw. angepasste Version des Model-Release welches von Getty Images zur Verfügung gestellt wird (Downloadbar hier in 23 Sprachen). Als weltweit größter Anbieter von Stockfotografien liegt es Nahe, dass die dort formulierten Vertragsvorlagen zumindest aller Wahrscheinlichkeit nach rechtssicher und umfassend formuliert sind. Jedoch solltet Ihr schauen, ob das Release auf Eure Bedürfnisse passt. Ich habe wie gesagt diese Vorlage noch ein wenig an meine Bedürfnisse angepasst.

Was habe ich konkret verändert?

Da es (leider) auch immer wieder vorkommt, dass sehr kurz vor einem Fototermin der Hamster verstirbt oder auch unter sonstigen fragwürdigen Gründen eine Absage erteilt wird, benutze ich in jedem meiner Verträge (egal ob TFP oder Pay) einen Passus in dem ein pauschales Ausfallhonorar sowie das Aufkommen für bereits erfolgte und nachweisbare Auslagen geregelt ist, sofern kein ärztliches Attest vorliegt, oder das Modell die Gründe für den Ausfall zu vertreten hatte (siehe hierzu §276 BGB). Den Vertrag lasse ich mir immer vor dem Shooting unterschrieben zusenden. Zum Einen mache ich das zur Eigenabsicherung, zum anderen hemmt dies natürlich auch, wegen ungerechtfertigter Gründe abzusagen. Denn in aller Regel bedeutet eine kurzfristige Absage Verdienstausfall. Auch bei Test- oder TFP-Shootings, denn die Zeit hätte ich ja theoretisch auch nutzen können um einen bezahlten Auftrag anzunehmen.

Meinen eigenen Standardvertrag, den ich nutze könnt Ihr Euch als kleinen Bonus hier herunterladen:



Im Zweifel sollte natürlich ein fachkundiger Anwalt aufgesucht werden. Ich denke aber, dass diese Vorlage schon eine sehr gute Grundlage bietet.

Welche Model-Releases verwendet Ihr? Habt Ihr Euch einen solchen Vertrag vom Anwalt erstellen lassen? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Schreibt mir gerne alles in die Kommentare hier drunter!

See Ya!


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